Wieland Recht­san­wälte GbR | Rhein­weg 23 | 53113 Bonn | Tele­fon 0228 9090150 | kanzlei@​wieland-​recht.​de

Beauf­tra­gung und Kosten

Fachkom­pe­tenz über Län­der­gren­zen hin­weg:

Ger­ade in Zeiten mod­erner Kom­mu­nika­tion­s­mit­tel ist die Frage des Sitzes der Kan­zlei Ihres Ver­trauens völ­lig nachrangig und kann bzw. sollte das Haup­tau­gen­merk bei der Wahl des richti­gen Anwalts /​der richti­gen Anwältin daher in erster Linie auf der Fach­ex­per­tise und der ein­schlägi­gen Erfahrung in dem jew­eili­gen Rechts­ge­biet liegen. Scheuen Sie daher unab­hängig von Ihrem Wohn-​/​Dienstort nicht die Kon­tak­tauf­nahme mit unserer Kan­zlei, denn wir sind als aus­gewiesene Experten des beson­deren Ver­wal­tungsrechts bun­desweit für Sie tätig und vertreten Sie selb­stver­ständlich auch in gerichtlichen Ver­fahren vor sämtlichen Gerichten der Bundesrepublik.

Der erste Schritt – die anwaltliche Erstberatung:

Haben Sie sich für uns entsch­ieden, ist Aus­gangspunkt einer ver­trauensvollen Zusam­me­nar­beit in der Regel ein aus­führliches Erst­ber­atungs­ge­spräch, welches sowohl per­sön­lich als auch per Videokon­ferenz oder tele­fonisch erfol­gen und auf Wun­sch alter­na­tiv durch eine schriftliche Beratung ersetzt wer­den kann. Im Rah­men dieser Erst­ber­atung erörtern wir gemein­sam mit Ihnen die Sach– und Recht­slage und zeigen Ihnen, soweit ohne weit­erge­hende Prü­fung möglich, bere­its mögliche Ziele und Wege zur Wahrung Ihrer rechtlichen Inter­essen auf. Im Anschluss hieran kön­nen Sie auf Grund­lage unserer fundierten rechtlichen Ein­schätzung entschei­den, ob Sie uns weit­erge­hend man­datieren möchten oder nicht.

Maß­nah­men während der Corona-​Pandemie:

Natür­lich kön­nen wir unter Ein­hal­tung der Sicher­heitsab­stände auch weit­er­hin per­sön­liche Besprechun­gen in unserem Büro mit einem großzügi­gen Kon­feren­zraum real­isieren, bevorzu­gen zu Ihrer und unserer Sicher­heit aktuell jedoch Besprechun­gen per Videokon­ferenz — sie erhal­ten von uns einen Link über den die Kon­ferenz ges­tartet wer­den kann — oder telefonisch.

Nun zum Thema Kosten:

Grund­sät­zlich gilt: Der Gang zum Anwalt kostet Geld.

Dies gilt ins­beson­dere auch für die oft erbetene „erste rechtliche Ein­schätzung“, um entschei­den zu kön­nen, ob die Ein­le­gung rechtlicher Schritte Sinn macht oder nicht. Hier­für fällt nach den geset­zge­berischen Vor­gaben eine Erst­ber­atungs­ge­bühr von 190,- € zzgl. Aus­la­gen und MwSt an. Sofern Sie rechtss­chutzver­sichert sind, wer­den diese Kosten je nach Aus­gestal­tung des Ver­sicherungsver­trages von Ihrer Rechtss­chutzver­sicherung über­nom­men. Eine erste rechtliche Ein­schätzung bein­hal­tet dabei natür­lich nicht die grund­ständige Prü­fung umfan­gre­icher Unter­la­gen. Daher kalkulieren wir diese „erste rechtliche Ein­schätzung“ mit ca. einer Arbeitssstunde und vere­in­baren bei einem darüber hin­aus­ge­hen­den Aufwand eine indi­vidu­elle Stundensatzvereinbarung.

Wenn wir über die Erst­ber­atung hin­aus­ge­hend außerg­erichtlich und /​oder gerichtlich für Sie tätig wer­den, fallen natür­lich weit­ere Kosten an. Je nach Rechts­ge­biet sowie Art und Umfang unserer Tätigkeit rech­nen wir entweder nach den geset­zlichen Gebühren gem. Recht­san­waltsvergü­tungs­ge­setz oder — in den meis­ten Fällen — auf Grund­lage einer einzelfall­be­zo­ge­nen Vergü­tungsvere­in­barung ab. Im let­zteren Fall kommt neben der minuten­ge­nauen Abrech­nung auf Grund­lage eines fes­ten Stun­den­satzes auch die Vere­in­barung eines bes­timmten Pauschal­hono­rars für max­i­male Plan­barkeit der entste­hen­den Kosten in Betracht.

In jedem Fall legen wir großen Wert auf Kos­ten­trans­parenz und klären Sie daher zu Beginn eines jeden Man­dats stets über die anfal­l­en­den Kosten auf. Sofern unter Zugrundle­gung der geset­zlichen Gebühren, welche sich regelmäßig nach dem Streit– bzw. Gegen­standswert richten, eine aufwand­sangemessene Vergü­tung nicht gewährleis­tet ist, unter­bre­iten wir unter Berück­sich­ti­gung der konkreten Umstände des Einzelfalls ein indi­vidu­elles Ange­bot für die Bear­beitung Ihres Anliegens.

Ihr Beitrag für eine effiziente Bear­beitung Ihres Man­dats:

Für eine „erste rechtliche Ein­schätzung“ kön­nen Sie uns den maßgeben­den Bescheid und eine kurze Sachver­haltss­childerung vorab per Mail zukom­men lassen.

Zur Vere­in­barung eines Ter­mins kon­tak­tieren Sie bitte unser Sekre­tariat unter 0228 /​9090150 oder senden Sie Ihre Anfrage per Mail an Diese E-​Mail-​Adresse ist vor Spam­bots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschal­tet sein!.

Wir freuen uns auf Ihre Mandatsanfrage!

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