Beauf­tra­gung und Kos­ten

Fachkom­pe­tenz über Län­der­gren­zen hin­weg:

Ger­ade in Zei­ten mod­erner Kom­mu­nika­tion­s­mit­tel ist die Fra­ge des Sit­zes der Kan­zlei Ihres Ver­trauens völ­lig nach­ran­gig und kann bzw. soll­te das Haup­tau­gen­merk bei der Wahl des richti­gen Anwalts /​der richti­gen Anwäl­tin daher in ers­ter Linie auf der Fach­ex­per­tise und der ein­schlägi­gen Erfah­rung in dem jew­eili­gen Rechts­ge­biet lie­gen. Scheu­en Sie daher unab­hängig von Ihrem Wohn-​/​­Di­enst­ort nicht die Kon­tak­tauf­nahme mit unse­rer Kan­zlei, denn wir sind als aus­gewiesene Exper­ten des beson­deren Ver­wal­tungsrechts bun­desweit für Sie tätig und ver­tre­ten Sie selb­stver­ständlich auch in gericht­li­chen Ver­fahren vor sämt­li­chen Gerich­ten der Bun­des­re­pu­blik.

Der ers­te Schritt – die anwalt­li­che Erst­be­ra­tung:

Haben Sie sich für uns entsch­ieden, ist Aus­gangspunkt einer ver­trauensvollen Zusam­me­nar­beit in der Regel ein aus­führliches Erst­ber­atungs­ge­spräch, wel­ches sowohl per­sön­lich als auch per Videokon­ferenz oder tele­fonisch erfol­gen und auf Wun­sch alter­na­tiv durch eine schrift­li­che Bera­tung ersetzt wer­den kann. Im Rah­men die­ser Erst­ber­atung erör­tern wir gemein­sam mit Ihnen die Sach– und Recht­slage und zei­gen Ihnen, soweit ohne weit­erge­hende Prü­fung mög­lich, bere­its mög­li­che Zie­le und Wege zur Wah­rung Ihrer recht­li­chen Inter­essen auf. Im Anschluss hier­an kön­nen Sie auf Grund­lage unse­rer fun­dier­ten recht­li­chen Ein­schätzung entschei­den, ob Sie uns weit­erge­hend man­datieren möch­ten oder nicht.

Maß­nah­men wäh­rend der Coro­na-​Pan­de­mie:

Natür­lich kön­nen wir unter Ein­hal­tung der Sicher­heitsab­stände auch weit­er­hin per­sön­liche Besprechun­gen in unse­rem Büro mit einem großzügi­gen Kon­feren­zraum real­isieren, bevorzu­gen zu Ihrer und unse­rer Sicher­heit aktu­ell jedoch Besprechun­gen per Videokon­ferenz — sie erhal­ten von uns einen Link über den die Kon­ferenz ges­tartet wer­den kann — oder tele­fo­nisch.

Nun zum The­ma Kos­ten:

Grund­sät­zlich gilt: Der Gang zum Anwalt kos­tet Geld.

Dies gilt ins­beson­dere auch für die oft erbe­te­ne „ers­te recht­li­che Ein­schätzung“, um entschei­den zu kön­nen, ob die Ein­le­gung recht­li­cher Schrit­te Sinn macht oder nicht. Hier­für fällt nach den geset­zge­berischen Vor­gaben eine Erst­ber­atungs­ge­bühr von 190,- € zzgl. Aus­la­gen und MwSt an. Sofern Sie rechtss­chutzver­sichert sind, wer­den die­se Kos­ten je nach Aus­gestal­tung des Ver­sicherungsver­trages von Ihrer Rechtss­chutzver­sicherung über­nom­men. Eine ers­te recht­li­che Ein­schätzung bein­hal­tet dabei natür­lich nicht die grund­ständige Prü­fung umfan­gre­icher Unter­la­gen. Daher kal­ku­lie­ren wir die­se „ers­te recht­li­che Ein­schätzung“ mit ca. einer Arbeits­s­stun­de und vere­in­baren bei einem dar­über hin­aus­ge­hen­den Auf­wand eine indi­vidu­elle Stun­den­satz­ver­ein­ba­rung.

Wenn wir über die Erst­ber­atung hin­aus­ge­hend außerg­erichtlich und /​oder gericht­lich für Sie tätig wer­den, fal­len natür­lich weit­ere Kos­ten an. Je nach Rechts­ge­biet sowie Art und Umfang unse­rer Tätig­keit rech­nen wir ent­we­der nach den geset­zlichen Gebüh­ren gem. Recht­san­waltsvergü­tungs­ge­setz oder — in den meis­ten Fäl­len — auf Grund­lage einer einzelfall­be­zo­ge­nen Vergü­tungsvere­in­barung ab. Im let­zteren Fall kommt neben der minuten­ge­nauen Abrech­nung auf Grund­lage eines fes­ten Stun­den­satzes auch die Vere­in­barung eines bes­timmten Pauschal­hono­rars für max­i­male Plan­barkeit der entste­hen­den Kos­ten in Betracht.

In jedem Fall legen wir gro­ßen Wert auf Kos­ten­trans­parenz und klä­ren Sie daher zu Beginn eines jeden Man­dats stets über die anfal­l­en­den Kos­ten auf. Sofern unter Zugrundle­gung der geset­zlichen Gebüh­ren, wel­che sich regel­mä­ßig nach dem Streit– bzw. Gegen­standswert rich­ten, eine aufwand­sangemessene Vergü­tung nicht gewährleis­tet ist, unter­bre­iten wir unter Berück­sich­ti­gung der kon­kre­ten Umstän­de des Ein­zel­falls ein indi­vidu­elles Ange­bot für die Bear­beitung Ihres Anlie­gens.

Ihr Bei­trag für eine effi­zi­en­te Bear­beitung Ihres Man­dats:

Für eine „ers­te recht­li­che Ein­schätzung“ kön­nen Sie uns den maßgeben­den Bescheid und eine kur­ze Sachver­haltss­childerung vor­ab per Mail zukom­men las­sen.

Zur Vere­in­barung eines Ter­mins kon­tak­tieren Sie bit­te unser Sekre­tariat unter 0228 /​9090150 oder sen­den Sie Ihre Anfra­ge per Mail an kanzlei@wieland-recht.de.

Wir freu­en uns auf Ihre Man­dats­an­fra­ge!