Unsere Philosophie — Spezialisierung
Wir haben uns ganz bewusst für die Spezialisierung auf einige Kerngebiete des besonderen Verwaltungsrechtes entschieden. Nur so können wir unserem Anspruch gerecht werden, die uns angetragenen Mandate bestmöglich und mit maximaler Erfolgsaussicht zu bearbeiten.
Darüber hinaus können wir erst durch unsere Fokussierung auf ausgewählte Kernkompetenzen gewährleisten, ungeachtet der immer neuen rechtlichen Entwicklungen und Veränderungen sowie der stetig zunehmenden Fülle verwaltungs– bzw. arbeitsgerichtlicher Entscheidungen stets auf dem aktuellen Stand zu sein. Bei Bedarf können wir so mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen unsere Strategie sowie rechtliche Argumentation im Rahmen der Mandatserfüllung entsprechend anpassen – jeweils mit dem Ziel, die rechtlichen Interessen unserer Mandanten optimal zu vertreten.
Stetige Fortbildung und Weiterqualifizierung in sämtlichen von uns abgedeckten Tätigkeitsfeldern sind für uns selbstverständlich. Das dort erworbene Wissen und neu gewonnene Erkenntnisse geben wir unmittelbar an unsere Mandanten weiter und entwickeln auf dieser Grundlage unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles gemeinsam mit ihnen eine Strategie zur Lösung ihres Rechtsproblems.
Ihr Nutzen
Bei Mandatierung unserer Kanzlei können Sie sicher sein, durch ausgewiesene Spezialisten kompetent beraten und vertreten zu werden, ohne horrende Honorare fürchten zu müssen. Unabhängig davon, ob wir nach den gesetzlichen Gebühren abrechnen oder auf Grundlage einer individuellen Vergütungsvereinbarung, ist Kostentransparenz für uns oberstes Gebot und klären wir Sie bei Mandatsbeginn über die mit unserer Tätigkeit einhergehenden Kosten auf.
Wir setzen uns stets mit hohem Engagement und beruflicher Leidenschaft für die rechtlichen Interessen unserer Mandanten ein. Dabei kommt auch der persönliche Kontakt zwischen Mandant und Rechtsanwalt nicht zu kurz und Sie können Ihre eigenen Vorstellungen und Ideen in die Mandatsbearbeitung einbringen.