Grundsatzentscheidung des BVerwG zur Rechtmäßigkeit dienstlicher Beurteilungen
In seiner jüngst veröffentlichten Entscheidung vom 21.12.2016 – 2 VR 1.16 – hat das Bundesverwaltungsgericht sich deutlich zu einigen zentralen Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Erstellung dienstlicher Beurteilungen geäußert. Hierbei haben die bestehenden Grundsätze und die darin formulierten Anforderungen teilweise noch einmal eine Verschärfung erfahren, mit deren Auswirkungen sich die Verwaltungsgerichte in Zukunft nicht nur in Klageverfahren gegen dienstliche Beurteilungen, sondern insbesondere auch im Rahmen von Konkurrentenklageverfahren werden auseinandersetzen müssen. Die Erfolgsaussichten der klagenden Beamten/innen respektive unterlegenen Konkurrenten/innen haben sich durch die jüngsten Feststellungen des Bundesverwaltungsgericht jedenfalls eher verbessert, während es aus Sicht der Dienstherren bei der Erstellung dienstlicher Beurteilungen eine Vielzahl teils bestätigter und teils verschärfter Anforderungen zu beachten gilt, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, dass die Beurteilungen mit Erfolg angegriffen werden können.