Besoldungsanpassungsgesetz NRW trotz verfassungsrechtlicher Bedenken verabschiedet
Nach kontroverser Debatte am 10.07.2013 hat der NRW Landtag das Gesetz zur Anpassung der Dienst– und Versorgungsbezüge 2013/2014 der Beamten und Richter im Land NRW verabschiedet. Mit dem Gesetz wird die Tarifeinigung der Tarifbeschäftigten nur auf die Beamten und Pensionäre bis Besoldungsgruppe A10 übernommen. Die Besoldungsgruppen