OVG Münster: Grundsatzentscheidung zur Beförderungsrunde 2012 Telekom AG
Mit einer ersten Entscheidung vom 15.03.2013, 1 B 133/13, hat das OVG Münster die Beförderungsrunde 2012 bei der Deutschen Telekom AG gestützt auf mehrere Gründe als rechtswidrig verworfen. Das OVG Münster bestätigt damit die erstinstanzlichen Entscheidungen in NRW. Besonders die zugrundeliegenden Beurteilungen hält das OVG Münster für