UPDATE in Sachen Elternbeitragssatzung der Stadt Bonn: Rechtsgutachten bestätigt Rechtswidrigkeit (auch) der aktuellen Satzung!
Nachdem die Stadt Bonn ihren Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das von uns erstrittene Urteil des VG Köln vom 02.09.2016 (Az 19 K 335/15) zurückgenommen hatte, wonach die Elternbeitragssatzung für das Kindergartenjahr 2014/2015 mangels Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht rechtswidrig ist und es mithin an einer gültigen Rechtsgrundlage für die in vorgenannten Zeitraum für jüngere Geschwisterkinder von beitragsfreien Vorschulkindern erhobenen Beiträge fehlt (vgl. Beitrag vom 02.09.2016 in der Rubrik Rechtsprechung), wurden zunächst erfreulicherweise Ende 2016 die für das Kindergartenjahr 2014/2015 zu Unrecht erhobenen Beiträge an die betroffenen Familien zurückgezahlt.
Seit letzter Woche herrscht nunmehr auch Klarheit hinsichtlich der aktuellen Elternbeitragssatzung der Stadt Bonn, welche für die Jahre 2015/2016 sowie 2016/2017 Gültigkeit besitzt und – wenn auch etwas anders formuliert – wie schon die, vom VG Köln für nichtig erklärte, Vorgängersatzung eine Beitragspflicht für das jüngere Geschwisterkind eines beitragsfreien Vorschulkindes vorsieht.