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Beamten­recht

Das Dien­stver­hält­nis zwis­chen Dien­s­therrn und Beamten unter­schei­det sich in zahlre­ichen Punk­ten maßge­blich von son­sti­gen Dienst– /​Arbeitsverhältnissen zwis­chen pri­vat– bzw. öffentlich-​rechtlichen Arbeit­ge­bern und Angestell­ten. Die nähere Aus­gestal­tung des beamten­rechtlichen Dien­stver­hält­nisses hat der Geset­zge­ber in ver­schiede­nen ein­fachge­set­zlichen Regel­w­erken vorgenom­men, wobei für Bun­des– und Lan­des­beamte mitunter unter­schiedliche Regelun­gen getrof­fen wur­den. Insofern ist für die fundierte rechtliche Ein­schätzung eines Sachver­haltes zwin­gend die Ken­nt­nis der vielfälti­gen spezialge­set­zlichen Regelungsin­halte von Nöten, welche das BBG, das BeamtVG sowie das BBesG und die entsprechen­den lan­desrechtlichen Geset­zes­texte zur Konkretisierung der Dien­stleis­tungs– und Treuepflicht des Beamten ein­er­seits sowie der dem Dien­s­therrn obliegen­den Für­sorgepflicht enthal­ten. Darüber hin­aus wird das Recht der Beamten maßge­blich durch die Recht­sprechung geprägt, so dass es von großer Wichtigkeit ist, die aktuellen Entschei­dun­gen auszuw­erten und in die rechtliche Beratung mite­in­fließen zu lassen.

Durch unsere Philoso­phie der Spezial­isierung sind wir in der Lage, die aktuellen Entwick­lun­gen im Beamten­recht stets im Blick zu hal­ten und unsere ohne­hin fundierten Ken­nt­nisse durch entsprechende Fort– und Weit­er­bil­dung in den vielschichti­gen Bere­ichen des Beamten­rechts stetig zu erweitern.

Wen­den Sie sich daher mit beamten­rechtlichen Fragestel­lun­gen jeglicher Art ver­trauensvoll an einen unserer Spezialisten!

Unser Tätigkeitsspek­trum umfasst u. a.

aus dem orig­inären Beamten­recht :

  • Ernen­nung /​(ver­wehrte) Über­nahme in ein Beamtenverhältnis
  • Bewährung während der Probezeit
  • dien­stliche Beurteilungen
  • (unterbliebene) Beförderung, Konkurrentenstreit
  • amt­särztliche Unter­suchung, Dienstunfähigkeit
  • Ver­set­zung in den Ruhestand
  • Ausübung, Anzeige und Genehmi­gung von Nebentätigkeiten

aus dem Beamten­ver­sorgungsrecht:

  • Beratung im Vorsta­dium der Zurruhesetzung
  • Ein­hol­ung einer verbindlichen Vor­abauskunft nach § 49 Abs. 10 BeamtVG
  • Über­prü­fung von Versorgungsberechnungen
  • Berück­sich­ti­gungs­fähigkeit von Aus­bil­dung, Studium und Vordienstzeiten
  • Anwen­dung von Ruhensvorschriften; Anrech­nung von Einkün­ften und Renten auf die Versorgungsbezüge

Darüber hin­aus gehört auch das Sol­daten­recht als spezielle Aus­prä­gung des Beamten­rechts zu unserem Tätigkeits­ge­biet. Hier finden sich die ein­schlägi­gen Regelun­gen zu Recht­stel­lung, Besol­dung und Ver­sorgung von Sol­datin­nen und Sol­daten in eige­nen Geset­zen, vornehm­lich im SG sowie dem SVG. Daneben enthält die WBO maßge­bliche Ver­fahrensvorschriften und ist das Diszi­pli­nar­recht für Sol­datin­nen und Sol­daten eigen­ständig in der WDO geregelt.

Ins­beson­dere bei Fra­gen des beru­flichen Fortkom­mens (Über­prü­fung der dien­stlichen Beurteilung unter Beach­tung der ZDV 20/​05, Fra­gen im Zusam­men­hang mit der Beru­fung zum Zeit­sol­daten, Beförderun­gen, Ver­sorgungs­fra­gen, Diszi­pli­narver­fahren, Prob­leme im Zusam­men­hang mit Aus­land­sein­sätzen etc.) ste­hen wir Ihnen von der ersten Rechts­ber­atung an bis hin zur Vertre­tung Ihrer rechtlichen Inter­essen im außerg­erichtlichen wie auch gerichtlichen Ver­fahren als kom­pe­ten­ter Ansprech­part­ner zur Seite.

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