Beam­ten­recht

Das Dien­stver­hält­nis zwis­chen Dien­s­therrn und Beam­ten unter­schei­det sich in zahlre­ichen Punk­ten maßge­blich von son­sti­gen Dienst– /​Arbeitsverhältnissen zwis­chen pri­vat– bzw. öffent­lich-​recht­li­chen Arbeit­ge­bern und Angestell­ten. Die nähe­re Aus­gestal­tung des beamten­rechtlichen Dien­stver­hält­nisses hat der Geset­zge­ber in ver­schiede­nen ein­fachge­set­zlichen Regel­w­erken vorgenom­men, wobei für Bun­des– und Lan­des­beamte mit­un­ter unter­schiedliche Regelun­gen getrof­fen wur­den. Inso­fern ist für die fun­dier­te recht­li­che Ein­schätzung eines Sachver­haltes zwin­gend die Ken­nt­nis der vielfälti­gen spezialge­set­zlichen Regelungsin­halte von Nöten, wel­che das BBG, das BeamtVG sowie das BBesG und die entsprechen­den lan­desrechtlichen Geset­zes­texte zur Kon­kre­ti­sie­rung der Dien­stleis­tungs– und Treue­pflicht des Beam­ten ein­er­seits sowie der dem Dien­s­therrn obliegen­den Für­sorgepflicht enthal­ten. Dar­über hin­aus wird das Recht der Beam­ten maßge­blich durch die Recht­sprechung geprägt, so dass es von gro­ßer Wich­tig­keit ist, die aktu­el­len Entschei­dun­gen auszuw­erten und in die recht­li­che Bera­tung mite­in­fließen zu las­sen.

Durch unse­re Philoso­phie der Spezial­isierung sind wir in der Lage, die aktu­el­len Entwick­lun­gen im Beamten­recht stets im Blick zu hal­ten und unse­re ohne­hin fun­dier­ten Ken­nt­nisse durch ent­spre­chen­de Fort– und Weit­er­bil­dung in den vielschichti­gen Bere­ichen des Beamten­rechts ste­tig zu erwei­tern.

Wen­den Sie sich daher mit beamten­rechtlichen Fragestel­lun­gen jeg­li­cher Art ver­trauensvoll an einen unse­rer Spe­zia­lis­ten!

Unser Tätigkeitsspek­trum umfasst u. a.

aus dem orig­inären Beamten­recht :

  • Ernen­nung /​(ver­wehrte) Über­nahme in ein Beam­ten­ver­hält­nis
  • Bewäh­rung wäh­rend der Pro­be­zeit
  • dien­stliche Beur­tei­lun­gen
  • (unter­blie­be­ne) Beför­de­rung, Kon­kur­ren­ten­streit
  • amt­särztliche Unter­suchung, Dienst­un­fä­hig­keit
  • Ver­set­zung in den Ruhe­stand
  • Aus­übung, Anzei­ge und Genehmi­gung von Neben­tä­tig­kei­ten

aus dem Beamten­ver­sorgungsrecht:

  • Bera­tung im Vorsta­dium der Zur­ru­he­set­zung
  • Ein­hol­ung einer ver­bind­li­chen Vor­abauskunft nach § 49 Abs. 10 BeamtVG
  • Über­prü­fung von Ver­sor­gungs­be­rech­nun­gen
  • Berück­sich­ti­gungs­fähigkeit von Aus­bil­dung, Stu­di­um und Vor­dienst­zei­ten
  • Anwen­dung von Ruhens­vor­schrif­ten; Anrech­nung von Einkün­ften und Ren­ten auf die Ver­sor­gungs­be­zü­ge

Dar­über hin­aus gehört auch das Sol­daten­recht als spe­zi­el­le Aus­prä­gung des Beamten­rechts zu unse­rem Tätigkeits­ge­biet. Hier fin­den sich die ein­schlägi­gen Regelun­gen zu Recht­stel­lung, Besol­dung und Ver­sorgung von Sol­datin­nen und Sol­daten in eige­nen Geset­zen, vornehm­lich im SG sowie dem SVG. Dane­ben ent­hält die WBO maßge­bliche Ver­fahrensvorschriften und ist das Diszi­pli­nar­recht für Sol­datin­nen und Sol­daten eigen­ständig in der WDO gere­gelt.

Ins­beson­dere bei Fra­gen des beru­flichen Fortkom­mens (Über­prü­fung der dien­stlichen Beur­tei­lung unter Beach­tung der ZDV 20/​05, Fra­gen im Zusam­men­hang mit der Beru­fung zum Zeit­sol­daten, Beförderun­gen, Ver­sorgungs­fra­gen, Diszi­pli­narver­fahren, Prob­leme im Zusam­men­hang mit Aus­land­sein­sätzen etc.) ste­hen wir Ihnen von der ers­ten Rechts­ber­atung an bis hin zur Vertre­tung Ihrer recht­li­chen Inter­essen im außerg­erichtlichen wie auch gericht­li­chen Ver­fahren als kom­pe­ten­ter Ansprech­part­ner zur Sei­te.