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Beurteilung und Beförderung

Das beru­fliche Weit­erkom­men der Beamtin und des Beamten ist immer auch von Konkur­ren­zen geprägt. Konkur­ren­zen gibt es in vielfachen Kon­stel­la­tio­nen, schon begin­nend bei der Ein­stel­lung in das Beamten­ver­hält­nis auf Probe, bei der Umwand­lung von Beamten­ver­hält­nis­sen, bei der Konkur­renz um Beförderungs­di­en­st­posten und bei der Konkur­renz um die Ver­gabe von Beförderungsämtern.

Zen­traler Punkt des Auswahlver­fahrens ist dabei der Leis­tungsver­gle­ich der Bewer­berin­nen und Bewer­ber anhand der über sie erstell­ten dien­stlichen Beurteilun­gen. Let­ztere dienen der Ver­wirk­lichung des mit Ver­fas­sungsrang aus­ges­tat­teten Leis­tungs­grund­satzes, Art. 33 Abs. 2 GG.

Mit unseren aus­gewiese­nen Experten unter­stützen wir Sie sowohl im Beurteilungsrechtsstreit, als auch im Beförderungsrechtsstreit. Wir vertreten dabei sowohl unter­legene Bewer­ber, als auch Beige­ladene in Konkurrentenstreitverfahren.

Geht es um Ihr beru­fliches Fortkom­men, sind Sie bei uns also bestens aufgehoben.

Unser Tätigkeitsspek­trum im Bere­ich Beurteilung und Beförderung umfasst dabei insbesondere:

  • Über­prü­fung der dien­stlichen Beurteilung auf formelle und materielle Rechtsfehler
  • Führen eines Beurteilungsrechtsstreits
  • Begleitung und Recht­skon­trolle eines Auswahlverfahrens
  • Durch­set­zung des Bewerbungsverfahrensanspruchs
  • Führung von Konkur­renten­stre­itver­fahren (einst­weilige Rechtsschutzverfahren)
  • Durch­set­zung nachge­lagerten primären Rechtss­chutzes in „Störfällen“
  • Schadenser­satz wegen unterbliebener Beförderung
  • Amt­shaf­tungskla­gen

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