Per­son­alvertre­tungsrecht

Stre­it­igkeiten über Mitbes­tim­mungstatbestände zwis­chen Per­son­al­rat und Dien­st­stelle, die regel­mä­ßig im Wege der Fest­stel­lungsklage vor den Ver­wal­tungs­gerichten (§ 83 BPersVG) auszu­tra­gen sind, sind ein klas­sis­ches Betä­ti­gungs­feld unse­rer Kan­zlei im Per­son­alvertre­tungsrecht. Hin­zu kommt die Vertre­tung in Son­derver­fahren wie Wahlanfech­tung, Auss­chluss von Per­son­al­ratsmit­gliedern etc.

Unse­re Kan­zlei ver­tritt dabei sowohl Dien­st­stel­len­leiter, als auch Per­son­al­räte. Wir fin­den, dass sich dies kei­nes­wegs auss­chließt. Viel­mehr sichert uns die Vertre­tung „bei­der Sei­ten“ ein gutes Gefühl für die Strate­gie und die Argu­mente der jew­eili­gen Gegen­seite auf die wir dann ent­spre­chend reagie­ren kön­nen.

Neben dem „klas­sis­chen“ Streit um Mitbes­tim­mungsrechte hin­sichtlich der Angele­gen­heiten der Arbeit­nehmer und Beam­ten erstreckt sich unse­re Bera­tung auch auf sämt­li­che außerg­erichtlichen Angele­gen­heiten, z.B. Vertre­tung bei Fra­gen zur kor­rek­ten Beschlussfas­sung, Schu­lungsansprüchen der Per­son­al­ratsmit­glieder, Freis­tel­lungsansprüchen, Streit um Ausstat­tung etc.

Auch im Beteili­gungsver­fahren beginnt die recht­li­che Auseinan­der­set­zung oft­mals bere­its mit Fra­gen um eine ord­nungs­gemäße Unter­rich­tung des Per­son­al­rats und eine Beach­tung der Vor­schrif­ten des Betei­li­gungs­ver­fah­rens.

Kommt im Mitbes­tim­mungsver­fahren eine Eini­gung zwis­chen Dien­st­stelle und Per­son­al­rat nicht zu Stan­de, entschei­det auf Antrag die Eini­gungsstelle. Auch in die­sen Fäl­len ver­tre­ten wir die Inter­essen der Betei­lig­ten als Ver­fahrens­bevollmächtigte vor der Eini­gungsstelle.

Ver­wandt mit dem Per­son­alvertre­tungsrecht sind Stre­it­igkeiten ande­rer Vertre­tun­gen mit der Dien­st­stelle, ins­beson­dere der Schwer­be­hin­derten­vertre­tung und der Gle­ich­stel­lungs­beauf­tragten. Auch hier sind zahlre­iche Kon­stel­la­tio­nen der Mitbes­tim­mung jus­tizia­bel, begin­nend etwa bei den Bemühun­gen der Schwer­be­hin­derten­vertre­tung an Infor­ma­tio­nen über die vertrete­nen schwer­be­hin­derten Beam­ten zu gelan­gen bis hin zu den „Klas­sik­ern“ der Fest­stel­lung der Nicht­beach­tung von Betei­li­gungs­rech­ten.

Auf­grund unse­rer beson­deren Kom­pe­tenz im Bere­ich der Post­nach­fol­ge­un­ternehmen ver­tre­ten wir auch die dort gebilde­ten Betrieb­sräte, die nach den Son­der­regelun­gen im Post­per­son­al­rechts­ge­setz (§§ 24 – 37 Post­Per­sRG) als betrieb­li­che Inter­essen­vertre­tun­gen auch der Beam­ten agie­ren.

Stich­wor­tar­tig sind die nach­fol­gen­den Stre­it­igkeiten beson­ders häu­fig vork­om­mend. Aber auch über die nach­fol­gen­den Bei­spie­le hin­aus bera­ten und ver­tre­ten wir Sie stets kom­pe­tent:

  • Klä­rung der Mitbes­tim­mungspflichtigkeit einer Maß­nahme (§§ 75 – 81 BPersVG)
  • Vertre­tung im Beschlußver­fahren vor dem Ver­wal­tungs­gericht, sowie dem Beschw­erde­v­er­fahren vor dem OVG und dem Rechts­beschw­erde­v­er­fahren vor dem BVerwG
  • Vertre­tung in einst­weili­gen Ver­fü­gungsver­fahren soweit zuläs­sig (z.B. einst­weilige Ver­fü­gun­gen mit einem Anspruch ver­fahren­srechtlichen Inhalts
  • Durch­führung der Per­son­al­ratswahlen und Wahl­an­fech­tung
  • Stre­it­igkeiten um Freizeitaus­gle­ich, Aufwand­sentschädi­gung, Schu­lung und Freis­tel­lung von Per­so­nal­rats­mit­glie­dern
  • inter­ne Stre­it­igkeiten, Min­der­heit­en­schutz etc.
  • Auss­chluss und Kündi­gung von Per­so­nal­rats­mit­glie­dern