VG Koblenz verurteilt zu Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung
In einem von unserer Kanzlei betreuten Verfahren hat das Verwaltungsgericht Koblenz die Telekom AG rechtskräftig verpflichtet dem Kläger einen Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung zu gewähren. Hintergrund ist die nicht ordnungsgemäße Behandlung des Bewerbungsverfahrensanspruchs des Klägers innerhalb der Beförderungsrunde 2017/2018. Tatsächlich wurde der Kläger zum 1.4.2020 befördert. Das Verwaltungsgericht hat auf unsere Klage hin die Telekom AG nunmehr verurteilt, den Kläger so zu stellen, wie er stehen würde, wenn er bereits im September 2017 befördert worden wäre.