Verfahrensfehler bei Besetzung W2-Professur
In diesem von unserer Kanzlei betriebenen Verfahren hat der Antrag der Antragstellerin, die Besetzung der W2-Professur mit der Beigeladenen im Wege der einstweiligen Anordnung zu untersagen, Erfolg.
So heißt es im Beschluss, dass die Antragstellerin in ihrem Anspruch auf fehlerfreie Entscheidung über ihre Bewerbung verletzt ist und somit das Bestehen eines Anordnungsgrundes glaubhaft gemacht hat.