Verpflichtung der DTAG zur Vergabe zusätzlicher Planstellen
Tenor des Beschlusses:
„Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, das Auswahlverfahren betreffend der Beförderungsrunde A 9_vz 2017/2018 fortzusetzen und hierbei die Beförderungsliste DTKS_T vom 14. Juni 2019 (Bl. 20 Verwaltungsvorgang) um die Beförderungsoptionen 3 und 4 zu erweitern sowie hinsichtlich dieser Beförderungsoptionen eine Auswahlentscheidung unter Einbeziehung des Antragstellers und unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu treffen.
Viele Beamte der Telekom AG sind von dem Problem betroffen, dem sich das VG Koblenz mit Beschlüssen vom 13. März 2020, 2 L 1264/19.KO (Beförderungsliste DTKS_T) und vom 07. Mai 2020, 2 L 163/20.KO (Beförderungsliste DTS_nT) angenommen hat: Die von uns betreuten Mandanten hatten ein Konkurrentenstreitverfahren mit Erfolg durchgeführt. Es wurde eine neue Beurteilung erstellt. Die Neuauswahlentscheidung wurde durchgeführt, dabei aber die Anzahl der zu vergebenden Planstellen reduziert. Dieser Reduzierung der ursprünglichen Anzahl der zu vergebenden Planstellen schiebt das VG Koblenz nun einen Riegel vor und hält sie aus nachfolgenden Gründen für rechtswidrig: