VG Köln: Dienstliche Beurteilungen maßgeblich für Leistungsvergleich im Rahmen von Auswahlentscheidungen – auch bei gemischtem Bewerberfeld!
In dem Verfahren 15 L 3114/17 hat das VG Köln mit Beschluss vom 17.01.2018 unserem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stattgegeben und einer Bundesoberbehörde einstweilen untersagt, den streitgegenständlichen Dienstposten eines Arbeitsbereichsleiters nach Besoldungsgruppe A 15 mit der ursprünglich ausgewählten Konkurrentin zu besetzen, solange nicht über die Bewerbung des Antragstellers erneut entschieden wurde.
Damit folgte die Kammer unserer Argumentation, wonach die getroffene Auswahlentscheidung einer rechtlichen Überprüfung u. a. deshalb nicht standhalte, weil der Leistungsvergleich der Bewerber nicht in erster Linie anhand aussagekräftiger dienstlicher Beurteilungen vorgenommen wurde.