Abbruch Stellenbesetzungsverfahren mit Erfolg beim OVG verhindert
Immer wieder kommt es vor, dass beispielsweise auch in Konsequenz eines gewonnenen Konkurrentenstreitverfahrens das zugrunde liegende Stellenbesetzungsverfahren abgebrochen wird. Hiergegen hat der betroffene Beamte Rechtsschutzmöglichkeiten. Der Abbruch ist mittels einstweiligen Rechtsschutzes angreifbar. In der von uns erstrittenen Entscheidung des OVG Münster vom 12.07.2018 betont dieses, dass gerade in Konstellationen, in denen die Stelle weiter besetzt werden soll, der Abbruch eines Auswahlverfahrens selbst den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG Rechnung tragen muss und eines entsprechenden sachlichen Grundes bedarf. Gegenstand der gerichtlichen Kontrolle sind dabei die dokumentierten Erwägungen für den Abbruch.