Bildung des Gesamturteils: Erhöhter Begründungsaufwand bei höherwertigen Tätigkeiten
Vorliegend war in einem von unserer Kannzlei betriebenen Verfahren der Antrag, die Stellenbesetzung im Rahmen der Beförderungsrunde 2020/2021 auf der Beförderungsliste „TD_nT“ solange zu untersagen, bis über die Beförderung des Antragsstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist, teilweise erfolgreich.
Das VG Köln hat entschieden, dass die streitbefangene Auswahlentscheidung den beamtenrechtlichen Bewerbungsanspruch des Antragsstellers verletzt. Die zu Grunde liegenden dienstlichen Beurteilungen sind fehlerhaft.