Lehrkraft für besondere Aufgaben: Unwirksame Befristung
In mehreren von Rechtanwalt Wieland erstrittenen Entscheidungen hat das Arbeitsgericht Aachen mit Urteilen vom 12.10.2012 (u.a. 6 Ca 1602/12 u. 6 Ca 1752/12) festgestellt, dass die arbeitsvertraglichen Befristungen unwirksam waren, mit der Folge des Fortbestehens der Arbeitsverträge und Weiterbeschäftigung.