Schön, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben! Sie sind auf der Suche nach einem kompetenten Rechtsbeistand, welcher sich in den vielschichtigen Bereichen des öffentlichen Dienstrechts, sowohl im Beamtenrecht, als auch im Arbeitsrecht auskennt und kurzfristig in der Lage ist, Ihnen einzelfallbezogen und zugeschnitten auf Ihre konkreten Bedürfnisse zielorientierte Lösungsvorschläge zu unterbreiten? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Warum? Lesen Sie selbst…
Wir sind eine renommierte Fachanwaltskanzlei für Verwaltungsrecht im Herzen der ehemaligen Bundeshauptstadt Bonn, von wo aus wir bundesweit und durch alle Instanzen hinweg tätig sind.
Unser Tätigkeitsprofil erstreckt sich ausschließlich auf wenige ausgewählte Bereiche des besonderen Verwaltungsrechts. Unsere Kernkompetenz ist dabei das öffentliche Dienstrecht in seinem gesamten Spektrum, wie etwa
Mit Blick auf unsere Tätigkeit auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstrechts verfügen wir neben unserer, nicht zuletzt durch mehrere Fachanwaltstitel und zahlreiche Publikationen nachgewiesenen, Fachexpertise im Verwaltungsrecht über ein hohes Maß an Kompetenz und Erfahrung im öffentlichen Arbeitsrecht. Daher sind wir in der Lage, nicht nur Beamte, sondern auch Tarifangestellte des öffentlichen Dienstes gleichermaßen qualifiziert in sämtlichen Verfahrensstadien zu vertreten.
Kurzum: Bei Wieland Rechtsanwälte erwartet Sie eine optimale Mischung aus fachlicher Kompetenz, analytischen und sprachlichen Fähigkeiten sowie persönlichem Engagement – die unverzichtbare Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit!
Schön, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben! Sie sind auf der Suche nach einem kompetenten Rechtsbeistand, welcher sich in den vielschichtigen Bereichen des Verwaltungsrechtes auskennt und kurzfristig in der Lage ist, Ihnen einzelfallbezogen und zugeschnitten auf Ihre konkreten Bedürfnisse zielorientierte Lösungsvorschläge zu unterbreiten? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Warum? Lesen Sie selbst…
Wir sind eine renommierte Fachanwaltskanzlei für Verwaltungsrecht im Herzen der ehemaligen Bundeshauptstadt Bonn, von wo aus wir bundesweit und durch alle Instanzen hinweg tätig sind.
Unser Tätigkeitsprofil erstreckt sich auf ausgewählte Bereiche des besonderen Verwaltungsrechts und umfasst neben unserer Kernkompetenz, dem breiten Spektrum
Mit Blick auf unsere Tätigkeit auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstrechts verfügen wir neben unserer, nicht zuletzt durch mehrere Fachanwaltstitel und zahlreiche Publikationen nachgewiesenen, Fachexpertise im Verwaltungsrecht über ein hohes Maß an Kompetenz und Erfahrung im öffentlichen Arbeitsrecht. Daher sind wir in der Lage, nicht nur Beamte, sondern auch Tarifangestellte des öffentlichen Dienstes gleichermaßen qualifiziert in sämtlichen Verfahrensstadien zu vertreten.
Kurzum: Bei Wieland Rechtsanwälte erwartet Sie eine optimale Mischung aus fachlicher Kompetenz, analytischen und sprachlichen Fähigkeiten sowie persönlichem Engagement – die unverzichtbare Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit!
In diesem von unserer Kanzlei betriebenen Verfahren hat das Gericht dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stattgegeben. Der Anspruch unseres Mandanten auf ermessens– und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung über seine Beförderung hat damit Erfolg.
Die zugrundeliegende Auswahlentscheidung unseres Mandanten ist nämlich insoweit rechtswidrig, als dass sie allgemeingültige Wertmaßstäbe verletzt. Hervorzuheben ist dabei insbesondere die Begründung der Bewertung der Einzelmerkmale, die den an sie zu stellenden Anforderungen nicht genügt sowie die unzureichende Begründung der Gesamtnote.
Die Revision der Klägerin hinsichtlich ihrer auf Schadensersatz gerichtete Klage wegen Mobbings hat Erfolg.
Sachverhalt:
Die Klägerin stand seit 2007 als Stadtverwaltungsoberrätin (Besoldungsgruppe A 14 LBesO) im Dienst der beklagten Gemeinde.
Im Juli 2014 verfügte der Oberbürgermeister eine Neuorganisation des Verwaltungsaufbaus, mit der eine Reduzierung der Fachbereiche einherging. Die Klägerin wurde auf die neu gebildete „Stabsstelle Recht“ umgesetzt und war krankheitsbedingt nicht im Dienst. Das ihr im Zuge der Umsetzung neu zugewiesene Dienstzimmer im Dachgeschoss erfüllte nicht die arbeitsschutzrechtlichen Standards. Auch die dortige Verwendung entsprach nach einem später ergangenen und rechtskräftig gewordenen Urteil nicht dem Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung.