Schön, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben! Sie sind auf der Suche nach einem kompetenten Rechtsbeistand, welcher sich in den vielschichtigen Bereichen des öffentlichen Dienstrechts, sowohl im Beamtenrecht, als auch im Arbeitsrecht auskennt und kurzfristig in der Lage ist, Ihnen einzelfallbezogen und zugeschnitten auf Ihre konkreten Bedürfnisse zielorientierte Lösungsvorschläge zu unterbreiten? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Warum? Lesen Sie selbst…
Wir sind eine renommierte Fachanwaltskanzlei für Verwaltungsrecht im Herzen der ehemaligen Bundeshauptstadt Bonn, von wo aus wir bundesweit und durch alle Instanzen hinweg tätig sind.
Unser Tätigkeitsprofil erstreckt sich ausschließlich auf wenige ausgewählte Bereiche des besonderen Verwaltungsrechts. Unsere Kernkompetenz ist dabei das öffentliche Dienstrecht in seinem gesamten Spektrum, wie etwa
Mit Blick auf unsere Tätigkeit auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstrechts verfügen wir neben unserer, nicht zuletzt durch mehrere Fachanwaltstitel und zahlreiche Publikationen nachgewiesenen, Fachexpertise im Verwaltungsrecht über ein hohes Maß an Kompetenz und Erfahrung im öffentlichen Arbeitsrecht. Daher sind wir in der Lage, nicht nur Beamte, sondern auch Tarifangestellte des öffentlichen Dienstes gleichermaßen qualifiziert in sämtlichen Verfahrensstadien zu vertreten.
Kurzum: Bei Wieland Rechtsanwälte erwartet Sie eine optimale Mischung aus fachlicher Kompetenz, analytischen und sprachlichen Fähigkeiten sowie persönlichem Engagement – die unverzichtbare Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit!
Schön, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben! Sie sind auf der Suche nach einem kompetenten Rechtsbeistand, welcher sich in den vielschichtigen Bereichen des Verwaltungsrechtes auskennt und kurzfristig in der Lage ist, Ihnen einzelfallbezogen und zugeschnitten auf Ihre konkreten Bedürfnisse zielorientierte Lösungsvorschläge zu unterbreiten? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Warum? Lesen Sie selbst…
Wir sind eine renommierte Fachanwaltskanzlei für Verwaltungsrecht im Herzen der ehemaligen Bundeshauptstadt Bonn, von wo aus wir bundesweit und durch alle Instanzen hinweg tätig sind.
Unser Tätigkeitsprofil erstreckt sich auf ausgewählte Bereiche des besonderen Verwaltungsrechts und umfasst neben unserer Kernkompetenz, dem breiten Spektrum
Mit Blick auf unsere Tätigkeit auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstrechts verfügen wir neben unserer, nicht zuletzt durch mehrere Fachanwaltstitel und zahlreiche Publikationen nachgewiesenen, Fachexpertise im Verwaltungsrecht über ein hohes Maß an Kompetenz und Erfahrung im öffentlichen Arbeitsrecht. Daher sind wir in der Lage, nicht nur Beamte, sondern auch Tarifangestellte des öffentlichen Dienstes gleichermaßen qualifiziert in sämtlichen Verfahrensstadien zu vertreten.
Kurzum: Bei Wieland Rechtsanwälte erwartet Sie eine optimale Mischung aus fachlicher Kompetenz, analytischen und sprachlichen Fähigkeiten sowie persönlichem Engagement – die unverzichtbare Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit!
Streitgegenstand des von unserer Kanzlei betriebenen Verfahrens ist die Feststellung eines angeblich nicht erbrachten Lehrdeputats gegenüber einem Hochschulprofessor durch eine Hochschule in Baden-Württemberg. Hintergrund ist, dass der von uns vertretene Kläger im Vorlesungszeitraum überwiegend nachweislich dienstunfähig erkrankt war.
Die Hochschule sah sich als ermächtigt an, in Bezug auf den Kläger durch Verwaltungsakt festzustellen, dass sein Lehrdeputat in einem bestimmten Umfang SWS nicht erfüllt war. Dagegen richtete sich die erfolgreiche Vertretung des Klägers: Das VG Karlsruhe hat mit Urteil vom 14.12.2020, 11 K 1503/19, für Recht erkannt, dass es an der grundlegenden Voraussetzung für die Anordnung einer derart belastenden Maßnahme, nämlich einer Ermächtigungsgrundlage, mangelt.
1. Langzeitkonto, Reisezeiten und Arbeitszeit bei pflegebedürftigen Angehörigen
Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub: Hier klicken für den Link
Am 16.12.2020 hat das Kabinett wesentliche Verbesserungen für Bundesbeamte und –beamtinnen hinsichtlich der Arbeitszeitverordnung beschlossen, welche teilweise bereits zum 1.1. 2021 in Kraft treten.
Bezogen auf die Möglichkeit der Verstetigung der Langzeitkonten als Freistellungszeitraum ergeben sich nach § 7a und 7b der Verordnung folgende Änderungen: