Wieland Recht­san­wälte GbR | Rhein­weg 23 | 53113 Bonn | Tele­fon 0228 9090150 | kanzlei@​wieland-​recht.​de

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Willkom­men bei Wieland Recht­san­wälte - Ihre Fachan­wälte für Ver­wal­tungsrecht und Spezial­is­ten im öffentlichen Dienstrecht

Schön, dass Sie den Weg zu uns gefun­den haben! Sie sind auf der Suche nach einem kom­pe­ten­ten Rechts­bei­s­tand, welcher sich in den vielschichti­gen Bere­ichen des öffentlichen Dien­strechts, sowohl im Beamten­recht, als auch im Arbeit­srecht auskennt und kurzfristig in der Lage ist, Ihnen einzelfall­be­zo­gen und zugeschnit­ten auf Ihre konkreten Bedürfnisse zielo­ri­en­tierte Lösungsvorschläge zu unter­bre­iten? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Warum? Lesen Sie selbst…

Unser Pro­fil

Wir sind eine renom­mierte Fachan­walt­skan­zlei für Ver­wal­tungsrecht im Herzen der ehe­ma­li­gen Bun­de­shaupt­stadt Bonn, von wo aus wir bun­desweit und durch alle Instanzen hin­weg tätig sind.

Unser Tätigkeit­spro­fil erstreckt sich auss­chließlich auf wenige aus­gewählte Bere­iche des beson­deren Ver­wal­tungsrechts. Unsere Kernkom­pe­tenz ist dabei das öffentliche Dien­strecht in seinem gesamten Spek­trum, wie etwa

  • Beamten­recht, Besol­dungs– und Versorgungsrecht,
  • dabei speziell die Bere­iche Beurteilung und Beförderung,
  • Beson­der­heiten bei beurlaubten Beamten und in den Postnachfolgeunternehmen.
  • Diszi­pli­nar­recht,
  • Dienst– und Arbeit­srecht der Hochschullehrer und wis­senschaftlichen Mitarbeiter,
  • dabei speziell Beru­fungsver­fahren und Befris­tung, Arbeit­srecht im öffentlichen Dienst,
  • dabei speziell Ein­grup­pierung und beru­fliches Weiterkommen,
  • Dien­stord­nungsangestellte und beamtenähn­liche Verträge, Per­son­alvertre­tungsrecht und Betriebsverfassungsrecht.

Mit Blick auf unsere Tätigkeit auf dem Gebiet des öffentlichen Dien­strechts ver­fü­gen wir neben unserer, nicht zuletzt durch mehrere Fachan­walt­sti­tel und zahlre­iche Pub­lika­tio­nen nachgewiese­nen, Fach­ex­per­tise im Ver­wal­tungsrecht über ein hohes Maß an Kom­pe­tenz und Erfahrung im öffentlichen Arbeit­srecht. Daher sind wir in der Lage, nicht nur Beamte, son­dern auch Tar­i­fangestellte des öffentlichen Dien­stes gle­icher­maßen qual­i­fiziert in sämtlichen Ver­fahrenssta­dien zu vertreten.

Kurzum: Bei Wieland Recht­san­wälte erwartet Sie eine opti­male Mis­chung aus fach­licher Kom­pe­tenz, ana­lytis­chen und sprach­lichen Fähigkeiten sowie per­sön­lichem Engage­ment – die unverzicht­bare Basis für eine erfol­gre­iche Zusammenarbeit!

Weit­ere Infor­ma­tio­nen über unsere Kanzlei

Willkom­men bei Wieland Recht­san­wälte -
Ihre Spezial­is­ten für Verwaltungsrecht

Schön, dass Sie den Weg zu uns gefun­den haben! Sie sind auf der Suche nach einem kom­pe­ten­ten Rechts­bei­s­tand, welcher sich in den vielschichti­gen Bere­ichen des Ver­wal­tungsrechtes auskennt und kurzfristig in der Lage ist, Ihnen einzelfall­be­zo­gen und zugeschnit­ten auf Ihre konkreten Bedürfnisse zielo­ri­en­tierte Lösungsvorschläge zu unter­bre­iten? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Warum? Lesen Sie selbst…

Unser Pro­fil

Wir sind eine renom­mierte Fachan­walt­skan­zlei für Ver­wal­tungsrecht im Herzen der ehe­ma­li­gen Bun­de­shaupt­stadt Bonn, von wo aus wir bun­desweit und durch alle Instanzen hin­weg tätig sind.

Unser Tätigkeit­spro­fil erstreckt sich auf aus­gewählte Bere­iche des beson­deren Ver­wal­tungsrechts und umfasst neben unserer Kernkom­pe­tenz, dem bre­iten Spektrum

Mit Blick auf unsere Tätigkeit auf dem Gebiet des öffentlichen Dien­strechts ver­fü­gen wir neben unserer, nicht zuletzt durch mehrere Fachan­walt­sti­tel und zahlre­iche Pub­lika­tio­nen nachgewiese­nen, Fach­ex­per­tise im Ver­wal­tungsrecht über ein hohes Maß an Kom­pe­tenz und Erfahrung im öffentlichen Arbeit­srecht. Daher sind wir in der Lage, nicht nur Beamte, son­dern auch Tar­i­fangestellte des öffentlichen Dien­stes gle­icher­maßen qual­i­fiziert in sämtlichen Ver­fahrenssta­dien zu vertreten.

Kurzum: Bei Wieland Recht­san­wälte erwartet Sie eine opti­male Mis­chung aus fach­licher Kom­pe­tenz, ana­lytis­chen und sprach­lichen Fähigkeiten sowie per­sön­lichem Engage­ment – die unverzicht­bare Basis für eine erfol­gre­iche Zusammenarbeit!

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Let­zte Artikel aus der Rechtsprechung

Absenkung durch Beurteiler erfordert nachvol­lziehbare Begrün­dung

In diesem von unserer Kan­zlei betriebe­nen Ver­fahren hat das Gericht dem Antrag auf Erlass einer einst­weili­gen Anord­nung stattgegeben. Der Anspruch unseres Man­dan­ten auf ermessens– und beurteilungs­fehler­freie Entschei­dung über seine Beförderung hat damit Erfolg.
Die zugrun­deliegende Auswahlentschei­dung unseres Man­dan­ten ist näm­lich insoweit rechtswidrig, als dass sie all­ge­me­ingültige Wert­maßstäbe ver­letzt. Her­vorzuheben ist dabei ins­beson­dere die Begrün­dung der Bew­er­tung der Einzelmerk­male, die den an sie zu stel­len­den Anforderun­gen nicht genügt sowie die unzure­ichende Begrün­dung der Gesamtnote.

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Let­zte Artikel aus dem Rechtsblog

BVerwG: Anspruch auf Schadenser­satz gegen den Dien­s­therrn bei gel­tend gemachten „Mob­bing“

Die Revi­sion der Klägerin hin­sichtlich ihrer auf Schadenser­satz gerichtete Klage wegen Mob­bings hat Erfolg.
Sachver­halt:
Die Klägerin stand seit 2007 als Stadtver­wal­tung­sober­rätin (Besol­dungs­gruppe A 14 LBesO) im Dienst der beklagten Gemeinde.
Im Juli 2014 ver­fügte der Ober­bürg­er­meis­ter eine Neuor­gan­i­sa­tion des Ver­wal­tungsauf­baus, mit der eine Reduzierung der Fach­bere­iche ein­herg­ing. Die Klägerin wurde auf die neu gebildete „Stab­sstelle Recht“ umge­setzt und war krankheits­be­d­ingt nicht im Dienst. Das ihr im Zuge der Umset­zung neu zugewiesene Dien­stz­im­mer im Dachgeschoss erfüllte nicht die arbeitss­chutzrechtlichen Stan­dards. Auch die dor­tige Ver­wen­dung entsprach nach einem später ergan­genen und recht­skräftig gewor­de­nen Urteil nicht dem Anspruch auf amt­sangemessene Beschäf­ti­gung.

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Unsere Rechts­ge­bi­ete

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